Wir prüfen nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) und führen viele Arten von freiwilligen Prüfungen der Wirtschaft durch.
Im Bereich der Jahresabschluss-prüfung beschränkt sich unsere Tätigkeit auf die Prüfungen gem.
§ 319 Abs. 1 Satz 2 HGB (Mittelgroße Kapitalgesellschaften i.S.v. § 267 Abs. 2 HGB und Personengesellschaften
i.S.v. § 264a Abs. 1 HGB).
Auch mit freiwilligen Jahresabschlussprüfungen können Sie uns gern beauftragen. Bei allen Aufträgen unterliegen wir den Regelungen der WPO und verwenden die neuesten Prüfungsstandards des IDW.