Jahresabschlüsse

Jahresabschlüsse


Aufgrund der Regelungen im Handels- und Steuerrecht sind Kaufleute aller Art verpflichtet, jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres einen Jahresabschluss oder Konzernjahresabschluss aufzustellen. Hierbei kann es sich um Gewinnermittlungen nach Steuerrecht oder Handelsbilanzen handeln. Wir erstellen mit oder ohne Prüfungshandlungen Jahresabschlüsse aller Art. Sie erhalten aussagekräftige Berichte zur Darstellung der Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage zur eigenen Information oder zur Vorlage bei externen Adressaten (Banken etc.). Die Offenlegung erfolgt auf Wunsch unmittelbar durch uns. Eine elektronische Übermittlung der Steuerbilanz an die Finanzverwaltung ist regelmäßig Bestandteil des Auftrages.
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