Wirtschaftsprüfung

Wirtschaftsprüfung


Wir prüfen nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) und führen viele Arten von freiwilligen Prüfungen der Wirtschaft durch.
Im Bereich der Jahresabschlussprüfung beschränkt sich unsere Tätigkeit auf die Prüfungen gem.
§ 319 Abs. 1 Satz 2 HGB (Mittelgroße Kapitalgesellschaften i.S.v. § 267 Abs. 2 HGB und Personengesellschaften
i.S.v. § 264a Abs. 1 HGB).
Auch mit freiwilligen Jahresabschlussprüfungen können Sie uns gern beauftragen. Bei allen Aufträgen unterliegen wir den Regelungen des StBerG und ggf. der WPO und verwenden die neuesten Prüfungsstandards des IDW. Sämtliche Prüfungsleistungen, die der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) unterliegen, werden durch den verantwortlichen Kooperationspartner Thomas Witte erbracht.
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